Hier unterscheidet man zwischen einem Einfamilienwohnhaus und einem Mehrfamilienwohnhaus.
Ein Einfamilienwohnhaus auch Einfamilienhaus sowie Familienhaus, ist ein Gebäude, das als Wohnhaus für eine Familie (bzw. allgemeiner für eine überschaubare Gruppe von Menschen, die einen gemeinsamen Haushalt führen) dient und eine Wohneinheit enthält. Es gehört damit zu den Gebäuden mit nur einer Nutzungseinheit.
Einfamilienhäuser stehen in der Regel im Eigentum des Nutzers und stellen eine Variante des Wohneigentums dar. Seltener werden sie vom Eigentümer an einen anderen Nutzer vermietet.
Ein Mehrfamilienwohnhaus (auch Mehrfamilienhaus, abgekürzt MFH) ist ein Wohngebäude, das für mehrere Familien beziehungsweise Nutzer oder Mietparteien konzipiert ist. Es steht damit im Gegensatz zum Einfamilienwohnhaus (mit oder ohne Einliegerwohnung).
Die einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienwohnhauses sind in der Regel auf mehrere Geschosse verteilt. Größere Mehrfamilienwohnhäuser werden insofern zum Geschosswohnungsbau gezählt. Auch bei einer Gruppe von Reihenhäusern, die nicht als Geschosswohnungsbau betrachtet werden, kann es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus handeln.
Ein Mehrfamilienwohnhaus und das zugehörige Grundstück können in Deutschland und Österreich nach dem Wohnungseigentumsgesetz unter verschiedenen Eigentümern aufgeteilt sein. Dem gegenüber gehört das Mietshaus einem Eigentümer.