als öffentliches gebäude bezeichnet man gebäude, die der öffentlichkeit dienen und daher für jedermann zugänglich sind. der zugang für jedermann kann dem zweck entsprechend begrenzt sein, oder er ist nur mit zutrittskontrolle möglich.
als öffentliches gebäude bezeichnet man gebäude, die der öffentlichkeit dienen und daher für jedermann zugänglich sind. der zugang für jedermann kann dem zweck entsprechend begrenzt sein, oder er ist nur mit zutrittskontrolle möglich.